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Anette Kramme
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Frage von Michael S. •

Frage an Anette Kramme von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kramme,

als Sprecherin der Arbeitsgruppe können Sie mir sicher mitteilen in welcher Form die Erwerbsminderungsrentner im zukünftigen Rentenprogramm der SPD bedacht werden.

Frau Nahles konnte mir hierzu keine Auskunft geben, da sie dieser Arbeitsgruppe nicht angehört.

Meine Fragen an Sie:

Ist die SPD noch immer der Meinung das Menschen welche krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, weiterhin mit diesen unsäglichen und ungerechten Abschlaegen bei der EM-Rente belastet werden???

Da die SPD hauptverantwortlich fuer die Einführung dieser Abschläge zum 1.1.2001 ist, möchten Sie mir nun bitte mitteilen ob bei ihnen nunmehr endlich die Einsicht eingekehrt ist das diese Abschläge ungerecht sind und wieder abgeschafft werden müssen.

Glauben Sie etwa das die Betroffenen sich ihre Krankheit ausgesucht haben???

Warum subvensionieren die Rentner mit dem 0,6% daempfenden Riesterfaktor auf die jährliche Rentenerhoehung die private Vorsorge der Arbeitnehmer??????

Private Vorsorge ist Privatvergnuegen und muss daher von jedem eigenständig finanziert werden, daher gehört auch der Riesterfaktor abgeschafft, da dieser nur die Rentner einseitig belastet.

Hinzu kommt das sich eine private Vorsorge nur Besserverdienende leisten können und die Personenkreis dies zweifelsfrei eigenständig finanzieren kann.

Weshalb partizipieren Erwerbsminderungsrentner bisher als Einzige nicht von den nunmehr vollen Rentenkassen, schliesslich haben diese auch jahrelang ihren Beitrag in Zeiten leerer Rentenkassen geleistet??????

Von den nunmehr vollen Rentenkassen haben bisher nur die Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Beitragsenkung zum 1.1.2012 provitiert.

Was sagen Sie zu den zynischen Vorschlägen von Frau v.d.Leyen in Bezug auf Erwerbsminderungsrentner??????

Gruss

Michael Schellhaas

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schellhaas,

die SPD hat sich auf ihrem letzten Bundesparteitag im Dezember 2011 mit dem Thema Erwerbsminderungsrente (EM-Renten) befasst. Details können Sie gern im Leitantrag „Den Wert der Arbeit und die Lebensqualität im Alter erhöhen“ nachlesen.

Kurz gefasst wollen wir Sozialdemokraten, dass die Abschläge bei EM-Renten vor dem vollendeten 63. Lebensjahr abgeschafft werden. Wir teilen hier also Ihre Position; niemand sucht sich aus, krank und erwerbsunfähig zu sein. Die Abschläge sind also nicht angemessen. Zweitens wollen wir die sog. Zurechnungszeiten in einem Schritt um zwei Jahr verlängern. Es wird also bei der Berechnung der EM-Rentenhöhe nicht mehr unterstellt, der Versicherte habe bis zum 60., sondern bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Auch dadurch stiege die Höhe der EM-Rente.

Zum Thema „Riester-Faktor“: Damit findet - entgegen Ihrer Einschätzung - keine Subventionierung der privaten Vorsorge statt. Er lässt sich damit begründen, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge der jüngeren Generation (wie z.B. höhere Beiträge zur gRV) bei den RentnerInnen berücksichtigt werden sollen.

Die zusätzliche Altersvorsorge (egal, ob betrieblich oder nach § 10a EStG („Riester-Rente“) wird gefördert, weil sie die gesetzliche Rente ergänzen soll. Ihre Behauptung, dass sich nur Besserverdienende zusätzliche Altersvorsorge leisten können, ist nicht richtig. Insbesondere bei sehr geringem Einkommen und mehreren Kindern ist die staatliche Förderung selbst bei minimalem Eigenbeitrag sehr hoch. Ihre letzte Frage dreht sich um die Pläne der Ministerin von der Leyen bzgl. EM-Rente. Auch die Ministerin plant eine Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre, allerdings analog zur Anhebung der Regelaltersrente, d.h. nicht in einem Schritt, sondern in Etappen. Dies wird die Einkommenssituation von EM-Rentnern kaum verbessern: Für Durchschnittsverdiener würde erst bei voller Wirkung der Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre die Erwerbsminderungsrente um ca. 45 Euro ansteigen; die Verlängerung um einen Monat bringt nur ca. 2 EUR für den jeweiligen EM-Rentenzugang des Jahres.

Wir begrüßen allerdings den Vorschlag, die letzten vier Versicherungsjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenberechnung optional nicht zu berücksichtigen. In dieser Zeit ist das Einkommen häufig bereits geringer aufgrund von Krankheit, Teilzeittätigkeit etc.). Es soll deshalb eine Vergleichsbewertung vorgenommen werden. Wirkten sich die vier letzten Jahre negativ aus, bleiben sie unberücksichtigt, haben sie keine negative Wirkung, werden sie berücksichtigt.

Ein Manko bleibt für uns hingegen, dass das Invaliditätsrisiko weiterhin weder in der geförderten privaten noch in der betrieblichen Alterssicherung ausreichend abgesichert ist. Für die SPD ist hier klar: Künftig muss sowohl die betriebliche Alterssicherung als auch die geförderte private Vorsorge das Risiko der Erwerbsminderung obligatorisch absichern. Die Absicherung muss zu einheitlichen Konditionen erfolgen, risikoabhängige Prämien sind nicht zulässig. Zudem ist ein Kontrahierungszwang zu schaffen, so dass Versicherte nicht aufgrund von Vorerkrankungen oder der Tätigkeit in ‘gefahr-geneigten Berufen’ abgelehnt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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