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Anette Kramme
SPD
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Frage von Max M. •

Frage an Anette Kramme von Max M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kramme,

wieso regen sich Teile der SPD Bundesfraktion gegen die von der Bundesregierung geänderten Regel sätze für Harz IV Empfänger so auf.

Ist es nach Ihrer Meinung sozial wenn Mann/Frau über 30 Jahre arbeiten geht, wird durch einen Unfall oder unheilbar Krank das nicht mehr gearbeitet werden kann.
Diese Personen bekommen die EU Rente, sind diese Menschen selber Schuld weil bei EU Rentner 10% abgezogen werden.
Hat dies nicht die Schröder- Regierung eingeführt, warum wird über dieses Thema nicht gesprochen, oder sind Harz IV Empfänger bessere Menschen (Es gibt auch Harz IV Empfänger die nie in Ihrem Leben gearbeitet haben)
Ich frage Sie nochmals weswegen wird über EU Rentner nicht gesprochen, dass endlich der 10% Abschlag abgeschafft wird.

Mit freundlichen Grüßen
Max

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

die Kritik an den Plänen der Regierungskoalition beruht nicht darauf, dass die SPD-Bundestagsfraktion einen höheren Regelsatz für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für richtig hält, sondern dass die Bundesregierung bei dem vorgelegten Gesetzesentwurf manipuliert und willkürlich gerechnet hat. Wie hoch der Regelsatz wäre, wenn man ihn so berechnen würde, wie beim letzten Mal, kann ich Ihnen gar nicht sagen, da wir diese Daten nicht erhalten haben.

Bei der Frage der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende möchte ich ihnen zu bedenken geben, dass diese nicht nur Langzeitarbeitslosen gewährt werden, sondern auch Erwerbstätigen, deren Einkommen z. B. aufgrund von Niedriglöhnen so gering ist, dass sie Anspruch auf ergänzende Leistungen haben, da sie ansonsten ihren Lebensunterhalt nicht sichern könnten. Ich finde es daher nicht sinnvoll, dass hier die Interessen einer Gruppe, die Sozialleistungen bezieht, gegen eine andere Gruppe, nämlich die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, gegeneinander gestellt. Ganz im Gegenteil: Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft in diesem Land, das Arbeit die Quelle des Reichtums ist, und nicht Kapital; wenn dies gelingt, können nicht nur höhere Löhne erreicht werden, sondern auch die Sozialleistungen für diejenigen, die nicht oder nicht mehr arbeiten können, auf einem besseren Niveau finanziert werden.

Zu Ihrem konkreten Punkt der Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente: Diese Regelung ist 2001 in Kraft getreten, und stellt gegenüber der 1997 von der alten schwarz-gelben Koalition beschlossenen Regelung eine Verbesserung dar. So gibt es zwar bei einer EM-Rente, die vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, Abschläge von bis zu 10,8 %, doch wird ihre Wirkung dadurch abgemildert, dass die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr verlängert worden ist - im Rahmen der Rentenberechnung wird fiktiv unterstellt, dass bis zum 60.Lebensjahr genau so viel verdient worden ist, wie in der Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung (im Rentenreformgesetz 1999 war die Zurechnungszeit über das 55.Lebensjahr hinaus nur zu zwei Dritteln vorgesehen).

Die Abschläge bei EM-Renten sind damals eingeführt worden, um den Trend zur Frühverrentung zu stoppen, da viele Beschäftigte, die bei einer vorgezogenen Altersrente Abschläge hätten in Kauf nehmen müssen, dann über eine EM-Rente ausgeschieden sind. Ich selber sehe diese Regelung durchaus problematisch, da ja immerhin eine medizinische Bestätigung vorliegen muss, dass aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist. Der SPD-Bundesparteitag hat beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll, die Verbesserungen im Rentenrecht entwickeln soll; ich selber gehöre auch dieser Arbeitsgruppe an und werde dort auch die Frage der Abschläge zur Sprache bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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