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Frage von Klaus D. •

Frage an Andrew Ullmann von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ullmann,

mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zöltzer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des

Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und insbesondere dem im Eilverfahren durch die Große Koalition beschlossenen § 28a IfSG können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew-ullmann/fragen-antworten/560312

Nach einer gründlichen Abwägung aller Argumente werde ich gegen den Entwurf stimmen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie vor allem gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Andrew Ullmann

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