Ist Ihnen bekannt, ob unsere Behörden den Herkunftsort (bzw. den letzten Wohnsitz) der Ukrainer/innen kennen und überprüfen, bevor diese hier ihren Wohnsitz und Bürgergeld bekommen?
lt.https://laender-analysen.de/ukraine-analysen/300/demographie-krise-ukraine/ sank die Bevölkerung in der Ukraine schon vor dem russischen Angriffskrieg lt.o.a. Quelle heißt es dort u.a.: "Seit 1991 erlebt die Ukraine eine rapide Entvölkerung. Diese wurde durch eine umfangreiche Auswanderung von Ukrainern verschärft, zum Beispiel durch Arbeitsmigration." Scheint es daher nicht sehr wahrscheinlich, dass hier nicht nur Ukrainer eingereist sind, die aus umkämpften Kriegsgebieten kommen?Angesichts der damit verbunden Kosten für Migration - die u.a. auch der Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetages Baden-Württemberg lt. Schwäb.Ztg. vom 10.2.25 beklagt und wiederholt Lösungen fordert, ist die Frage nach der Herkunft der ukrain. Bürgeldempf. doch prüfenswert.https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ukraine-gefluechtete-arbeit-2166832: Im Juni 2024 erhielten 717.000 ukrainische Geflüchtete Grundsicherung für Arbeitsuchende – und damit Bürgergeld....."

Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, sind verpflichtet, im Rahmen des Asylverfahrens umfassende Angaben zu ihrer Person zu machen. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Identität, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort sowie zum Herkunftsland. Diese Angaben sind erforderlich, um die Schutzbedürftigkeit der Antragstellenden zu prüfen und eine fundierte Entscheidung über den Asylantrag treffen zu können.
Ob die Angabe des konkreten Wohnorts im Herkunftsland verpflichtend ist, hängt von der Relevanz für das individuelle Asylverfahren ab. In der Regel werden detaillierte Informationen zum Wohnort im Herkunftsland erfragt, insbesondere wenn sie für die Beurteilung der Fluchtgründe und der individuellen Verfolgungssituation von Bedeutung sind. Diese Angaben können beispielsweise wichtig sein, um festzustellen, ob die betroffene Person aus einer Region stammt, in der spezifische Gefahren bestehen.
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Falsche oder unvollständige Angaben können negative Auswirkungen auf das Asylverfahren haben und im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Asylantrags führen.
Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Asylsuchenden finden sich in den offiziellen Publikationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Stoch, MdL