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Andreas Stoch
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Frage von Helmut K. •

Frage an Andreas Stoch von Helmut K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Ich kenne mich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht sonderlich aus, aber kann es
sein, dass man trotz mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, man sich nicht von den
Rundfunkgebühren befreien lassen kann, obwohl der eigene Haushalt für diese Zeit geschlossen (aufgegeben) ist.

mir wurde mitgeteilt, dass Ich soll alle meine Rundfunkempfangsgeräte aus meinem Haushalt in einen anderen Haushalt welcher Rundfunkgebühren bezahlt deponieren...

Ich frage mich was soll das?

Erbitte Rat, und Klärung

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krug,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2011.

Nach meinen Informationen macht der Rundfunkstaatsvertrag die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann daher nur erfolgen, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. Sie müssten die Rundfunkgeräte wohl tatsächlich aus der Wohnung entfernen.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stoch MdL

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