
(...) Dennoch besteht ein Problem, wenn große Plattformen ihr Geschäftsmodell darauf aufbauen, dass sie einen großen Gewinn daraus ziehen, dass ihre Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen und abrufen. Die EVP will daher einen fairen Ausgleich schaffen zwischen Online-Plattform-Dienstleistern und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer der Inhalte. Dazu werden Plattformen künftig im Artikel 13 und im Erwägungsgrund 38 der Richtlinie verpflichtet, „angemessene und geeignete“ Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass hochgeladene Werke das Urheberrecht nicht verletzten. (...)