Hallo, als begeisterter Pedelec-Fahrer frage ich mich, wann die EU endlich das technische 25km/h limit für Pedelecs anheben wird. 30 km/h sind angemessener und fördern klimafr. Moblilität.
In Tempo-30-Zonen wären sie kein Verkehrshindernis – endlich würden Pedelecs auch auf längeren Arbeitswegen eine echte Alternative zum Auto. Dabei verursachen Autos die meisten tödlichen Unfälle, gerade in Städten. Trotzdem werden sie nicht technisch abgeregelt; stattdessen vertraut man darauf, dass sich Autofahrer an Tempolimits halten – was häufig nicht geschieht. Neuwagen könnten längst per Verkehrsschilderkennung automatisch begrenzt werden und die Sicherheit real erhöhen, doch das passiert nicht. Gleichzeitig sind Pedelecs und E-Roller so stark limitiert, dass sie im Alltag oft unpraktisch sind: Schätzungen zufolge werden bis zu 25 % der E-Bikes getunt, weil sie als zu langsam empfunden werden – Nutzer werden so faktisch in die Illegalität gedrängt. Ebenso wenig ist nachvollziehbar, warum elektrische Motorroller nur 45 statt 50 km/h fahren dürfen. Diese Regelungen wirken, als sollten sie den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität eher bremsen als fördern. Wie werden Sie sich konkr
Sehr geehrter Herr H. S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für die Debatte um eine moderne Mobilität. Sie sprechen einen Punkt an, der viele Menschen bewegt: die Frage nach der optimalen Einordnung und Weiterentwicklung des E-Bikes im Gesamtverkehrssystem. Dass Sie ein Limit von 30 km/h fordern, um insbesondere in städtischen Tempo-30-Zonen den Verkehrsfluss zu harmonisieren, ist sehr nachvollziehbar. Dennoch ist die aktuelle Grenze von 25 km/h das rechtliche Fundament, auf dem die heutige Nutzung und Erfolg des Pedelecs basiert. Dass das Pedelec so unkompliziert in den Alltag integriert werden kann, liegt an der EU-Verordnung Nr. 168/2013, die E-Bikes bis zu dieser Grenze rechtlich als Fahrräder und nicht als Kraftfahrzeuge einstuft.
Diese Klassifizierung ist die Basis für die heutige regulatorische Einstufung: Nur deshalb dürfen Pedelecs Radwege uneingeschränkt nutzen und sind von Zulassungspflichten, Versicherungskennzeichen oder einer Helmpflicht für Krafträder befreit. Würde man dieses Limit anheben, ließe sich der Status als „Fahrrad“ rechtlich kaum noch aufrechterhalten. Die Folge wäre eine Einordnung als Kraftfahrzeug der L-Kategorie, was weitreichende Konsequenzen für die Praxis hätte. Ein 30-km/h-Pedelec dürfte dann voraussichtlich nicht mehr auf Radwegen fahren. Das würde die Dynamik im Stadtverkehr erheblich verändern, wenn Nutzer zwischen deutlich schwereren und schnelleren Kraftfahrzeugen fahren müssten. Zudem sind unsere bestehenden Radwege oft schmal und für ein Miteinander von herkömmlichen Fahrrädern, Kindern und Pendlern ausgelegt; ein höheres Tempo würde hier die Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und die Infrastruktur massiv erhöhen.
Als EVP setzen wir uns für praxistaugliche Rahmenbedingungen ein, die Mobilität fördern, ohne die unkomplizierte Nutzung durch neue bürokratische Hürden zu erschweren. Bevor über höhere Geschwindigkeiten entschieden werden kann, ist daher eine fundierte Abwägung notwendig, die auch Haftungsfragen und die bestehende Infrastruktur einbezieht. Unser Fokus liegt aktuell vor allem auf dem Ausbau von sicheren Radwegen, die unterschiedliche Geschwindigkeiten sicher aufnehmen können. Unser Ziel bleibt es, die Mobilität mit dem Rad praktikabel zu gestalten, ohne dabei die niedrigen Hürden zu gefährden, die das Pedelec so erfolgreich gemacht haben. Ihr Impuls ist dabei ein wichtiger Beitrag für die laufende Diskussion zur Mobilitätsstrategie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Schwab, MdEP.

