Anhand welcher Quellen/Daten bestimmen die handelnden Personen, die Sie mit der Zustimmung zur Änderung des IfSG ermächtigt haben, die Gefährlichkeit der Delta-Variante und folglich die Maßnahmen?
Sehr geehrter Herr S.,
das Infektionsschutzgesetz bildet lediglich den Rahmen für die entsprechenden Maßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen werden dann von den Landesregierungen erlassen.
Wichtig war mir, dass die Inzidenz als Faktor für die Bestimmung der Maßnahmen durch die Hospitalisierung und anderer Kriterien ersetzt wird.
Weitere Infos gerne über Email: andreas.lenz@bundestag.de
Freundliche Grüße
Andreas Lenz