(...) Die neuen Regelungen des Unterhaltsrechts befassen sich unter anderem mit der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und sollen vor allem zum Wohle des Kindes beitragen. Dem Kind wird nach dem neuen Recht der Anspruch auf den ersten Rang bei den Unterhaltsansprüchen eingeräumt, dem betreuenden Elternteil der Anspruch auf den zweiten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

