Frage an Andreas Jung von Thomas N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Jung,
ich möchte, um mich von jeglichem Rassismuss zu distanzieren zuerst darauf hinweisen das ich einen Freundeskreis mein eigen nennen darf der von Menschen unterschiedlichster Herkunft und Hautfarbe geprägt ist und in dem ich mich sehr wohl fühle.
Aufgrund der andauernden Debatte über Integration bin ich auf ein Rechtsgutachten der Islamischen Gemeinde Münster gestoßen. In diesem wird, öffentlich und für jeden zugänglich, die Tötung von Apostaten (sprich vom Glauben abgefallenen) befürwortet.
Das Rechtsgutachten können Sie einsehen unter der Homepage der Islamischen Zentrum Müsnter e.V.:
http://www.as-sunnah.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=72
Erschreckend finde ich hierbei das ich auf dieses Rechtsgutachten in einer Diskussion mit einem Gläubigen Moslem hingewiesen wurde, der zur Unterstützung seiner Argumente oben genanntes Rechstgutachten zitierte, sich also auf eine in Deutsch angefertigte und veröffentlichte Schrift beruft. Daraus läßt sich ableiten das diese Rechtsauffassung Verbreitung unter Deutschen Muslimen oder Konvertiten genießt.
Hier heißt es worwörtlich: Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist.
1. Wie sehen Sie, angesichts der in Deutschland herrschenden Religionsfreiheit, diese Aussagen?
2. Halten Sie es für bedenklich wenn in Deutschland lebende Muslime oder Konvertiten offen und für jeden zugänglich das Töten von Apostaten befürworten?
3. Da das Islamische Zentrum ein eingetragener Verein ist wäre dieser als juristische Person voll Rechtsfähig. Würden Sie, auch aufgrund Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt, in den Äußerungen des Islamzentrums einen Straftatbestand sehen und wenn ja welchen?
4. Würden Sie das Islamische Zentrum Münster als Radikal bezeichnen oder stufen Sie diese Aussagen eher als Allgemeinverbindlich ein?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antworten und verbleibe,
mit freundlichem Gruß,
Thomas