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Andreas Jung
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Frage von Elke M. •

Frage an Andreas Jung von Elke M.

Sehr geehrter Herr Jung,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. In der Vergangenheit haben Sie sich bereits kritisch zum Einsatz der Fracking-Technik geäußert und betont, dass für Sie der Schutz von Grundwasser und Gesundheit höchste Priorität hat. Als Mitglied des zuständigen Wirtschaftsausschusses und stellv. Mitglied des Umweltausschusses bitte ich Sie daher, mir einige Fragen zum Gesetzgebungsprozess zu beantworten:

1) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie den Einsazt der Fracking-Technik zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland für richtig und notwendig?
2) Der Gesetztesentwurf sieht die Einberufung einer Expertenkommission zur Begleitung von Probevorhaben vor. Diese könnte letztlich aber auch kommerzielle Fracking-Maßnahmen oberhalb von 3000 Metern Tiefe ermöglichen. Sind Sie für die Einführung einer solchen Expertenkommission? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
3) Der Gesetzesentwurf sieht eine Unterscheidung zwischen konventionellem (Sandstein) und unkonventionellem Fracking (Schierfgas, Kohleflözgas) vor. Ist diese Unterscheidung sinnvoll und wie ist sie begründet?
4) Die Gewinnung von Erdöl und Erdgas hat in den letzten Jahrzehnten wiederholt zu erheblichen Verunreinigungen geführt. Daher möchte ich Sie fragen ob Sie für einen besseren Schutz von Mensch und Grundwasser für die Einführung eines Stands der Technik bei allen Tiefbohrungen sind und Ihres Erachtens Tiefbohrungen einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen sollten und wenn nein, warum nicht?
5) Halten Sie die Erprobung von Fracking-Vorhaben für Test- und Experimentierfeld mit ungeahntem Ausgang und wenn nein, warum nicht? Wie viele solcher Vorhaben halten sie in Deutschland für erforderlich und warum?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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