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Andreas Hoffmann
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Frage von Götz H. •

Frage an Andreas Hoffmann von Götz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hoffmann,
herzlichen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort bezüglich der beiden Fragen. Aber die Antworten ergeben bei mir neue Fragen.

zu a)
Ich habe die Frage zur Vorratsdatenspeicherung schon Ende November an das BMI gestellt.
Dort ist man allerdings der Auffassung, daß die VDS nicht der Prävention sondern der Aufklärung dient. Dies Aussage habe ich schriftlich.
Anders macht Sie ja eigentlich auch keinen Sinn, da ja nur Verbindungsdaten erfasst werden. Der Inhalt hingegen nicht. Wie können Sie dann behaupten, die Maßnahme diene der Prävention? Mir erschliesst sich die Logik Ihrer Aussage leider nicht. Es sei denn Sie postulieren, daß grundsätzlich jeder verdächtig ist. Hier allerdings sehe ich einen Widerspruch zu unserem Rechtsverständnis.

zu b)
Erinnern Sie sich an die Abstimmung zum Konzerthaus?
Mehrheit der Abstimmenden dagegen -> Leider nicht genug 1500 Stimmen fehlen. Und dann die Aussage(sinngemäß) "Die, die nicht gekommen sind, sind dafür". Wofür? Ich denke wer sich einer Abstimmung entzieht, kann sich nicht beschweren.
Oder etwa doch?

Freundliche Grüße
Götz Heinbach

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Heinbach,

a. auch eine bekannte Vorratsspeicherung wirkt präventiv, da jedem potentiellen Straftäter klar sein muß, dass er ein hohes Aufdeckungsrisiko eingeht.

b. so funktioniert nun einmal Demokratie - wenn es nicht gelingt, genügend Personen für ein Bürgerbegehren zu mobilisieren, scheint das öffentliche Interesse auch nicht so groß zu sein. Wir wollen kein Bürgerbegehren unterstützen, dass nicht eine gewisse Mindestzahl an bürgerlichem Interesse auslöst, um öffentliche Belange nicht Minderheitsmeinungen zu unterwerfen. Ich halte die 25%-Grenze für völlig ausreichend und sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hoffmann