Guten Tag Herr Deuschle, welche Haltung vertreten sie im Hinblick auf die Aussage von Justizminsterin Hubig, dass eine anlasslose Chatkontrolle in einem Rechtsstaat tabu ist?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Chatkontrolle.
Ich teile die Auffassung von Frau Hubig, die übrigens nach meinem Dafürhalten auch die Position der CDU widerspiegelt. Eine anlasslose Chatkontrolle ohne jeglichen Verdacht halte ich für unrechtmäßig.
Die vom EU-Parlament zuletzt wiedereingeführte Ausnahmeregelung bildet hier eine übergangsweise Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter um insbesondere Kindesmissbrauch verhindern und verfolgen zu können. Die private Kommunikation über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichtendienste ist davon nicht betroffen. Die Beratungen über eine langfristige Regelung in Form der CSA-Verordnung laufen derzeit noch, daher bleibt die genaue Ausgestaltung abzuwarten. Ich habe dabei großes Vertrauen in die Einschätzung und das Verhandlungsgeschick der Vertreter der Bundesregierung, dass eine allgemeine, anlasslose Überwachung verschlüsselter Kommunikation auch in Zukunft nicht möglich sein wird.
Freundliche Grüße
Andreas Deuschle

