Eine komplette Neuberechnung der individuellen Rentenansprüche und –höhen für sämtliche Bestands-Erwerbsminderungsrenten sowie die Altersrenten von ehemaligen Erwerbsminderungs-Rentner*innen nach dem aktuellen Rentenrecht würde für einen extrem hohen Personalaufwand der Rentenversicherung sorgen. Eine Auszahlung wäre dann nicht 2024 zu erreichen, sondern erst viel später
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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