(...) Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen und nicht wie bisher schon nach vier Semestern. Mit der Neuregelung sind zudem pro Semester nur noch 500 Euro zu entrichten. (...)
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