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Frage von Mirko H. •

Frage an Andrea Nahles von Mirko H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Nahles,

warum haben Sie dem Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag Ihre JA-Stimme gegeben, obwohl in diesem Vertragswerk u.a. die Wiedereinführung der Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (Erläuterungen zur Charta der Grundrechte zu Artikel 2, Absatz 2 EMRK), die Möglichkeit eines, u.U. auch präventiven, Militäreinsatzes im Innern der EU (AEUV Art. 222), die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten (Aufrüstungsverpflichtung - EUV Art. 43 (3) II) und zur Ergreifung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors (EUV Art. 45 (1) e), die Möglichkeit von Kampfeinsätzen im "Dienste der Interessen" der EU, zu denen insbesondere auch wirtschaftliche Interessen zählen (EUV Art. 42 (5) und 43 (1)) und die Festschreibung des bekannten Demokratiedefizits der EU (vgl. EUV Art.17 und AEUV Art. 244ff. für die Machtbündelung bei der Kommission, weitgehend ohne äußere Kontrolle) geregelt ist?

Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Punkten dieses Vertragswerkes? Vielen Dank für Ihre Antwort, die den entscheidenden Punkten nicht ausweicht.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinke,

Ihre Frage haben Sie in diesem Forum offensichtlich mehrfach gestellt, so ja auch an meine Kollegin von der CDU Katherina Reiche (gleichfalls am 16. Mai 2008). Von ihr haben Sie bereits eine sehr ausführliche Antwort bekommen.

Ich habe dem Vertrag zugestimmt, weil mit dem Vertrag von Lissabon gerade auch die soziale Dimension der europäischen Integration deutlich aufgewertet wird. Im Art 2 Abs. (3) heißt es z. B: "[...] Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes."

Der Vertrag verbessert m. E. die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union nach innen und außen, stärkt die Demokratie und die Rechte der Bürger auf europäischer Ebene und sorgt für mehr Bürgernähe und Transparenz der EU. Ich habe dazu bereits in diesem Forum Artikel benannt.

Darüber hinaus kann ich eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht erkennen, denn es ist richtig, dass in der Charta der Grundrechte der EU, die durch den EU-Reformvertrag Rechtsverbindlichkeit erlangt, in Art. 2 das "Recht auf Leben" verankert ist, wonach gem. Art. 2 Abs. 2 "Niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf".

Das sind nur einige Beispiele dafür, dass ich Ihre Kritik so nicht teile, wenn auch jedes Vertragswerk immer noch besser zu machen wäre. Letztlich ist der Vertrag ein Rahmen für die EU. Wir alle sind gefordert, sie mit zu gestalten.

Beste Grüße
Andrea Nahles