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Frage von Susanne T. •

Frage an Andrea Nahles von Susanne T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

wann wird die Entscheidung des BSG vom 23.07.2014 bzgl. der Regelbedarfstufe 1 (statt Regelbedarfstufe 3) für erwerbsunfähig Behinderte, die im Haushalt der Eltern oder Wohngemeinschaften leben, endlich umgesetzt? Die Rechtsfrage wurde durch das BSG eindeutig geklärt und ausführlich begründet und liegt schriftlich vor.
Die Zurückweisungen an die Vorinstanzen zur Klärung der Einzelfälle ändert nichts an der Entscheidung zur Rechtsfrage - dazu § 170 SGG: (5) "Das Gericht, an das die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen ist, hat seiner Entscheidung die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (in diesem Fall die höchste Revisionsinstanz) zugrunde zu legen."

Ihrer Standardantwort zuvorkommend- diese Frage habe ich schon am Bürgertelefon Ihres Ministeriums gestellt. Antwort: "Von diesem Urteil wissen wir nichts.Da können wir ihnen nicht weiterhelfen..."
Ebenso habe ich am 08.09.2014 eine E-Mail mit dieser Frage an info@bmas.bund.de (wie von Ihnen gewünscht) gestellt- bis heute keine Antwort.

Darf ich nun, da ich alle von Ihnen gewünschten Wege, die zur Beantwortung führen könnten, erfolglos beschritten habe, hier von Ihnen mit einer Antwort rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Thönes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Thönes,

wir bekommen täglich über alle bestehenden Kontaktmöglichkeiten tausende von Zuschriften. Insofern kann es natürlich sein, dass eine Beantwortung länger dauert. Ich kann Sie also nur weiter um etwas Geduld bitten, denn wir versuchen natürlich, alle Zuschriften zu bearbeiten.

Beste Grüße
Andrea Nahles