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Frage von Tabea S. •

Frage an Andrea Nahles von Tabea S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Nahles,

Herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 01.09. Leider gehen Sie in Ihrer Antwort auf KEINE meiner beiden Fragen ein.

1. Meine erste Frage lautete:

Sehen Sie in der Quotenregelung einen Verfassungsbruch? Wenn nein, warum nicht?

(Art.3,Abs.2: NIEMAND darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden)

2. Meine zweite Frage lautete:

Gilt die Quotenregelung auch umgekehrt, z.B. für Erzieher in Kindergärten?

Falls nein, werden Sie sich dann für eine Männerquote in Kitas, Kindergärten und Grundschulen einsetzen? Es wäre gut für unsere kleinen Kinder, wenn Sie mehr männliche Bezugspersonen hätten, der Frauennanteil in den genannten Berufsgruppen beträgt oft über 90%.

Herzliche Grüße

Tabea Schüle

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schüle,

das ist für mich kein Verfassungsbruch, da die Quotenregelung eine Möglichkeit ist, die geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen zu verhindern. Die Quote ist erkämpft und sinnvoll, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Davon abgesehen, dass es richtig ist, dass mehr männliche Bezugspersonen in Betreuungseinrichtungen schön wären, liegt das mit Sicherheit nicht an einer fehlenden Quote. Insofern entbehrt Ihre zweite Frage jeder Grundlage.

Beste Grüße

Andrea Nahles