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Frage von Frank-Andreas B. •

Frage an Andrea Nahles von Frank-Andreas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Nahles,

ich bin in der Charité tätig und wie viele meiner älteren berufstätigen Kolleginnen und Kollegen sehr daran interessiert zu erfahren, ob die geförderte Altersteilzeit über den 31.12.2009 hinaus gesetzlich verlängert wird. Da dies für viele Lebensplanungen von überragender Bedeutung ist, verstehe ich nicht, warum nicht jetzt bereits hierzu entschieden wird. Für mich persönlich ist es zudem rentenrechtlich nicht nachvollziehbar , warum der Neuzugang in eine Altersteilzeit nicht wenigstens bis ins Jahr 2015 weiter möglich bleibt, wenn es doch für gesetzlich Rentenversicherte bis zum Geburtsjahrgang 1951 in der Rentenversicherung eine spezielle Altersrente nach Altersteilzeitarbeit gibt, die u.a. eine mindestens zweijährige vorherige Altersteilzeitarbeit zur Bedingung hat. Da die Versicherten der Jahrgänge bis 1951 noch bis zu ihrem 65. Lj. diese Altersrente nach Altersteilzeitarbeit beantragen könnten ( für Jahrgang 1951 wäre das also bis zum Januar 2017 möglich), muß Ihnen doch demzufolge auch noch bis zum Jahr 2015 der Zugang zur Altersteilzeit möglich bleiben, um die sachliche Bedingung der Altersteilzeitrente zu erfüllen. Diese Erfüllungslücke hielte ich rechtlich für sehr bedenklich. Bedenken Sie bitte auch, was die stufenweise Anhebung der Renten-Altersgrenze über das 65. Lj. bis zum 67. Lj. für viele körperlich hart arbeitende Menschen, die teilweise jahrzehntelang Schichtdienst hinter sich haben, bedeuten kann, und welche Chance hier die Altersteilzeit zur Überbrückung bietet.

mit freundlichen Grüßen
Frank-Andreas Bahr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahr,

die SPD will Altersteilzeit über 2009 verlängern. Dies steht auch in unserem Wahlprogramm: "[...] Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit werden wir bis 2015 verlängern, wenn ein Unternehmen eine frei werdende Stelle mit einem Auszubildenden oder Ausbildungsabsolventen neu besetzt. Zudem wollen wir im Rahmen der Altersteilzeit individuellen und betrieblichen Bedürfnissen besser gerecht werden."

Darüber hinaus haben wir im Wahlprogramm verankert: [...] Die Möglichkeit, eine Altersrente auch als Teilrente bei paralleler Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, wollen wir bereits mit dem 60. Lebensjahr ermöglichen."

Beste Grüße
Andrea Nahles