
(...) Maaßen dazu auch befragt. Er hat diese Formulierung bedauert und darauf hingewiesen, dass in der medialen Öffentlichkeit selten eine genaue Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag getroffen wird und er bewusst nicht den ursprünglichen tödlichen Angriff mit mehreren Messerstichen, dem man durchaus das Tatmerkmal der Heimtücke zugrunde legen könnte, durch eine streng juristische Formulierung verharmlosen wollte. (...)