(...) Seit der zweiten Legislatur besteht der Sächsische Landtag in der Regel aus 120 Abgeordneten, die auf fünf Jahre durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen in das Parlament gewählt werden. In den letzten Jahren wurde über eine erneute Verkleinerung des Parlaments unter Hinzuziehung einer unabhängigen Kommission diskutiert. Die Meinungen einschließlich die der Kommission gingen dabei weit auseinander. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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