
Antwort 29.01.2025 von Alexandra Mehnert CDU
Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.


Da der Sachverhalt nicht in die EU-Zuständigkeit fällt, hat der Ausschuss für Petitionen beschlossen, die Petition zu schließen.