Verlängerung einer bereits genehmigten Bauvoranfrage, wann beginnt endlich mal die Digitalisierung im Land
Sehr geehrter Herr Schweitzer, meine Bauvoranfrage läuft d.J. aus. Also habe ich rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Bendorf, formlos per E-Mail, einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Die Antwort war, es muss ein Antrag eingereicht werden. Diesen Antrag auf Verlängerung gibt es aber nicht in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich um ein Formblatt, was ich mir auf der Landesseite von Niedersachsen herunterladen konnte, Rheinland-Pfalz ist dazu anscheinend nicht in der Lage, genauso wenig wie die Stadtverwaltung Bendorf oder aber die Kreisverwaltung Koblenz. Den Vordruck habe ich auf die LBO RLP abgeändert, ich bin mal gespannt, ob man das Formular akzeptiert.

Sehr geehrte Frau K.,
gern beantworte ich Ihre Frage. Gemäß § 72 in Verbindung mit § 74 Absatz 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ist ein Antrag auf Verlängerung einer Bauvoranfrage in Textform möglich. Für die Antragstellung genügt eine schriftlich ausformulierte Erklärung, ein besonderes Formular ist nicht erforderlich.
Ein per E-Mail gestellter Antrag an die zuständige Behörde, wie in Ihrem vorliegenden Fall an die Stadt Bendorf, erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Anpassung der Landesbauordnung wurde vorgenommen, um den Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung Rechnung zu tragen.
Darüber hinaus treibt Rheinland-Pfalz die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Bereich Bauen konsequent voran. Grundlage hierfür ist der technisch komplexe, bundesweit abgestimmte Onlinedienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der nach dem Prinzip „Einer für Alle“ nachgenutzt wird (ein Bundesland entwickelt einen Onlinedienst, der von anderen Bundesländern genutzt wird). Zentrales Element ist der sogenannte Vorgangsraum: ein webbasierter Datenraum, über den Antragsunterlagen bereitgestellt, die Kommunikation zwischen Antragstellenden und Behörden gebündelt sowie interne und externe Beteiligungen koordiniert werden.
Der flächendeckende Rollout dieses Dienstes wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Aktuell ist der Onlinedienst bereits bei mehr als der Hälfte der zuständigen Behörden implementiert. Ihre Stadtverwaltung befindet sich derzeit in der Umstellung. Die Erfahrungen aus der Einführung zeigen zugleich, dass die Digitalisierung nur dann erfolgreich sein kann, wenn auch die kommunalen Behörden die notwendigen technischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Dazu gehört insbesondere eine moderne IT-Ausstattung sowie geschultes Personal, das die neuen Verfahren sicher anwenden kann.
Perspektivisch wird auch die Verlängerung eines Bauvorbescheids in den Onlinedienst integriert. Damit kann dieser Antrag künftig direkt über den Vorgangsraum gestellt und bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer