
(...) Die angedeuteten Verbesserungen beziehen sich einerseits auf die Rücknahme der Punkte, die innerhalb der letzten Dienstrechtsreform eine Verschlechterung der Mitbestimmung mit sich gebracht haben. Andererseits wollen wir die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Personalräte weiter verbessern - es darf hier nicht weiter zu einer Aushöhlung oder Minderung der Rechte von Arbeitnehmer_innen kommen. (...)