
(...) Die von Ihnen angesprochene Eingliederung von Beamten zur Entlastung des Rentensystems wird nicht anvisiert. Es hätte eine deutliche Erhöhung der Beamtenbesoldung zur Folge, da die Befreiung von der Rentenversicherung ein Teil der Entlohnung ist. Zudem werden Pensionen im Gegensatz zu Renten im Prinzip voll besteuert. (...)