Würde eine Absenkung der Strafmündigkeit nicht zu unzähligen Verfahren nach 184b StGB führen?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
bereits jetzt sind bis zu 50% der Tatverdächtigen nach 184b Kinder. Eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren würde bedeuten das sich die Betroffenen strafbar machen würden und dann auch für Verhaltensweisen unter Gleichaltrigen zu Sexualstraftätern werden. Besonders absurd wird es, wenn sie durch ihre eigenen Selbstaufnahmen dann vor Gericht landen, obwohl kein Opfer existiert.
Ich habe nicht das Gefühl das dies in der Diskussion berücksichtigt wird.
Freundliche Grüße,
M. K.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU

