Warum besteht das BMI immer noch auf strengere Regeln als es "das Gesetz" für die Ausübung des eigenen Sicherheitspersonals nötig ist ?
Sehr geehrter Herr Dobrindt, gemäß Paragraph 34a / Gewerbeordnung (Wach- & Schutzgewerbe) ist es beim Bewachen EIGENER Einrichtungen NICHT notwendig, eine Prüfung für die Sachkunde abzulegen, lediglich eine Unterweisung durchzuführen.
U.a. bei der Bundespolizei (z.B. Bewachung des Präsidiums) wächst der Personalmangel rasant an. Mit dieser verschärften Regelung / diesem Zusatz, das eine Prüfung abgelegt werden muss, verhindert man weitere Bewerbungen und bestehende MA müssen die BPOL wieder verlassen, da eine abgelegte Prüfung nicht vorliegt. Das kann doch nach einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung nicht das Ziel sein, zuverlässige Mitarbeiter*innen mit einer nicht notwendigen Bestimmung"zu vergraulen".
Eine KI kann den nötigen Schutz nicht übernehmen, dafür braucht man Personal. Wenn die Hürden allerdings künstlich und nicht notwendigerweise hoch gehalten werden, vergrößern wir nur den Personalmangel im Öffentlichen Dienst.

