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Alexander Dobrindt
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Frage von Michael S. •

Seit 2021 ist es möglich einen Zuschuss zum Kauf eines Fahrrad usw. zu erhalten. Bis heute erfolgte keine Umsetzung . Kann jede oberste Bundesbehörden das für sich umsetzen oder was ist vorgesehen?

Sehr geehrter Herr Dobrindt,
gem. HAUSHALTSGESETZ 2024 § 9 (4) ...Zuschüsse für ein Jobticket..und im folgenden Absatz
(5) ...Zuschuss nach Absatz 4 ...kann alternativ auch für den Kauf, die Miete oder das private Leasing eines Fahrrads (e-Bike sowie Fahrrad) für Beschäftigte und Auszubildende geleistet werden.
Diese Möglichkeit besteht seit 2021. Der Zuschuss für das Jobtiket ist umgesetzt. Im Jahre 2023 war wohl ein Richtlinienentwurf für den alternativ Zuschuss für den Kauf, Miete oder privat Leasing geplant, der gem Auskunft durch Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
VII 1.3 Besondere Fürsorgeangelegenheiten z.Zt. nicht weiterverfolgt wird. Wie soll es nun weitergehen, damit den Beschäftigten und Auszubildenden ermöglicht wird, diese Angebot zu nutzen? Ist ein gemeinsamer Richtlinenentwurf erforderlich oder kann jede oberste Bundesbehörden das für sich umsetzen?
Danke für Ihre Prüfung und Information.
Mit freundlichen Grüssen
Michael S.

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