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Alexander Dobrindt
CSU
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Frage von Axel B. •

Frage an Alexander Dobrindt von Axel B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Dobrindt!

Ich verfolge, wie viele Bürger in der EU, mit wachsender Empörung die Versuche der EU Kommision,die Wasserversorgung durch die Hintertür zu privatisieren.Wozu das führt können Sie dem Bsp. Großbritannien entnehmen.

...:Dort wurde Ende der 80er Jahre die Wasserversorgung radikal privatisiert. In der Folge stiegen die Wasserpreise inflationsbereinigt binnen zehn Jahren um 46% an. Die Gewinne der Versorger stiegen im gleichen Zeitraum um 142% ..

siehe Link http://www.nachdenkseiten.de/?p=15941

Kaum kommt von den Bürgern Gegenwind sind, wie üblich, plötzlich alle Parteien dagegen.

CSU Homepage
Autor. Dobrindt: Wasserversorgung muss bei den Kommunen bleiben
Die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung in Europa müssen unbedingt gestoppt werden.
http://www.csu.de/partei/aktuelles/11011320.htm

Wasserversorgung muss in öffentlicher Hand bleiben!
SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament sprechen sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus

http://www.spd-europa.de/index.html

Wasser ist ein Menschenrecht Die Linke lehnt diese Richtlinie ab
Eine Mehrheit der Abgeordneten aus Konservativen und Sozialdemokraten im federführenden Binnenmarktausschuss stimmte heute für die Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen.

http://www.die-linke.de/

Wenn im Ausschuss keine Dummies gesessen haben , wer um alles in der Welt hat denn letztlich dafür gestimmt??

Wer war von den EU Abgeordneten der CDU/CSU (bzw. der Europäischen Volkspartei)dabei und wie haben diese abgestimmt?
Ihre Vertreter in Brüssel wussten doch im Vorfeld der Abstimmung vom Ansinnen des Hr. Barnier,oder??
Warum kommen Sie und Ihre Partei erst nachdem die Sache publik wurde aus der Deckung?
Wenn sie dies, wider Erwarten, vorher in der Öffentlichkeit getan haben sollten, bitte ich um
einen konkreten Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Beu

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beu,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema EU-Richtlinie im Bereich Trinkwasserversorgung.

Ich spreche mich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Wasser ist das Lebensmittel Nr. 1. In Deutschland bestehen höchste Maßstäbe an die Sauberkeit und Sicherheit unseres Trinkwassers, die wir auf keinen Fall gefährden dürfen. Niemand anders kann die Gewährleistung dieser Maßstäbe besser garantieren als die Wasserversorgung in Öffentlicher Hand. Diese bewährte öffentliche Wasserversorgung in Deutschland muss uneingeschränkt bestehen bleiben und gegen faktische Privatisierungs- und Liberalisierungsvorhaben geschützt werden.

Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Zwischenzeitlich hat EU-Kommissar Barnier eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Konzessionslinie zur Wasserversorgung angekündigt. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung in vollem Umfang zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der Barnier-Vorschlag ist daher nach wie vor ungenügend. Eine vollständigen Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Konzessionslinie erachte ich für notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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