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Frage von Sandra H. •

Frage an Alexander Dobrindt von Sandra H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich stelle diese Frage auch weiteren Bundestagsabgeordneten aller Parteien, da ich hoffe, durch die Antworten mir und anderen hier in der begrenzten Öffentlichkeit von Abgeordnetenwatch.de einen Überblick über diese wichtige Problematik zu verschaffen.

Am 28.11.2009 hörte ich eine Meldung des Statistischen Bundesamtes über die sog. "Armutsgrenze". Demnach musste im Jahr 2007 (neuere Zahlen gibt es wohl nicht) ein Alleinstehender mit weniger als 913,00 Euro monatlichem verfügbarem Einkommen in Deutschland als arm gelten.

Daher nun meine (bewusst provokante) Frage: Sind es der Bundesrepublik Deutschland ihre Staatsbürger wert, dass sie mehr als 913,00 Euro monatlich haben, und zwar unabhängig ob erwerbstätig, erwerbslos oder verrentet?

Ich selbst arbeite Teilzeit und habe nur Anspruch auf Wohngeld, komme damit auf knapp 700,00 Euro; und ich kann mir kaum vorstellen, dass es viele Langzeitarbeitslose gibt, die die genannten 913,00 Euro als Transferleistungen beziehen.

Diese Frage hat meines Wissens noch kein Abgeordneter des Bundestages in dieser Form beantwortet, bitte machen Sie den Anfang. Ich halte die beschriebene Problematik nämlich für eine Grundsatzfrage.

Es grüßt Sie freundlich
Sandra Henke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Henke,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach den neuesten Zahlen der Europäischen Union liegt die Armutsgrenze für eine alleinstehende Person bei einem Einkommen, das weniger als 60% eines durchschnittlichen mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Dieser Betrag liegt nach Ansicht der Europäischen Union bei 925€ Nettoeinkommen.

Sicher lässt sich trefflich über die Berechnung nach dem durchschnittlichen mittleren Einkommen streiten und ich halte auch die Frage des Wohn- und Arbeitsortes für relevant, die hier ausgeblendet wird. Zu Ihrer Frage: Ich glaube nicht, dass wir den „Wert“ oder die Würde eines Bundesbürgers nach seinem Einkommen bzw. nach dem vom Staat bezahlten Sozialleistungen definieren können.

Wichtig ist, dass der Staat nach dem Gebot der Solidarität denjenigen helfen muss, die (im besten Fall vorübergehend) nicht in der Lage sind, durch ein Einkommen für sich zu sorgen. Nach meinem Verständnis bedeutet Solidarität von Seiten des Staates gleichwohl unterstützen und fördern wie auch fordern. Beides gehört untrennbar zusammen, und wird von mir bei der anstehenden Neugestaltung des ALG II in dieser Weise vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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