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Frage von Dirk S. •

Was tun Sie für die flächendeckende Anschaffung von mobilen Luftreinigern an den Schulen des Schwalm-Eder-Kreises?

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Sehr geehrter Herr S.,

die Ausstattung von Schulen fällt in die Zuständigkeit der Kultusministerien der Länder und der Schulträger, in der Regel sind dies Landkreise und Kommunen, Privatschulen sind hierbei noch einmal gesondert zu betrachten.

Das Land Hessen hat insgesamt 75 Mio. Euro aus dem sog. „Sondervermögen“ für bauliche und Hygienemaßnahmen an Schulen zur Verfügung gestellt, die nach einem bestimmten Schlüssel an die 26 Kreise in Hessen verteilt worden sind. Auf den Schwalm-Eder-Kreis entfielen dabei ca. 2,1 Mio. Euro.

Der Bund hat zusätzlich noch ein Programm zur Ausstattung von Schulen mit (mobilen) Lüftungsgeräten in Höhe von 200 Mio. Euro aufgelegt, wobei problematisch ist, dass a) wieder eine Co-Finanzierung durch die Länder (und Kommunen) nötig ist und b) die Vergaberichtlinien relativ eng sind. So können nur schulische Räume mit den entsprechenden Fördergeräten ausgestattet werden, die bisher nur über eingeschränkt Belüftungsmöglichkeiten verfügen (etwa Innenräume ohne Fenster) und die auch oder ausschließlich von Kindern unter 12 Jahren besucht werden.

Über die Verwendung dieser dem Landkreis Schwalm-Eder zur Verfügung gestellten Mittel hat die AfD-Kreistagsfraktion eine Anfrage gestellt, die in der Kreistagssitzung am 20. September beantwortet werden sollte. Sich hieraus ergebende Erkenntnisse, die für Sie von Interesse sein könnten, reiche ich gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Glaser, MdB

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