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Albrecht Glaser
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Frage von Richard R. •

Frage an Albrecht Glaser von Richard R. bezüglich Finanzen

Die Welt vom 19.02.20 : Staat nimmt Flüchtlingsbürgen Kosten von 21,7 Millionen Euro ab !

Sehr geehrter Herr Glaser,

dies ist ein weiterer Schlag gegen den Rechtsstaat.
Eine Bürgschaft ist eine Bürgschaft und jeder geschäftsfähige Erwachsene ist für sein Handeln und dessen Konsequenzen verantwortlich.
Wenn der Grundsatz "Gleiches Recht für alle" nicht mehr gilt, geraten wir auf eine schiefe Ebene, an deren Ende die Willkür steht.
Nicht der Staat kommt für die Kosten auf, sondern der Steuerzahler !
Auch die Kosten von jährlich über 29 Milliarden Euro für die Flüchtlinge zahlt der Steuerzahler !
Überfällige Investitionen für die Infrastruktur etc. ,für die Bildung, für die digitale Struktur müssen verschoben werden weil kein Geld da ist !
Frage an den Finanzausschuss : Wieso werden die Kosten für die ausgefallenen Flüchtlingsbürgschaften übernommen ?
Wer hat das zu verantworten ?
Bitte um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Rath,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:

Im Rahmen von Aufnahmeprogrammen hat eine große Zahl von Privatleuten und juristischen Personen mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung dafür gebürgt, für den Lebensunter-halt von Migranten aufzukommen. In tausenden Fällen kamen die Bürgen dieser eingegange-nen Verpflichtung nicht nach, und der Staat musste einspringen. Die verauslagten öffentlichen Mittel waren und sind von den Bürgen zurückzuerstatten, wogegen viele sich mit dem Argu-ment wehrten, dass ihnen die Dimension ihrer eingegangenen Verpflichtung nicht klar gewe-sen sei oder sie von den Ausländerbehörden diesbezüglich falsch beraten wurden. In der Fol-ge kam es zu einer Absprache des Bundes mit den Ländern, die gegenüber den Bürgen beste-henden Forderungen zu übernehmen. Diesen zwischen Bund und Ländern abgestimmten Schuldenerlass für Flüchtlingsbürgen haben wir als grundfalsch kritisiert; er widerspricht auch jedem Gerechtigkeitsempfinden.

Deshalb haben wir als AfD-Fraktion im Bundestag gefordert, die Vollstreckungsmaßnahmen wieder in Gang zu setzen (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/079/1907938.pdf). Wer eine Bürgschaft abgibt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Es dürfen keine Kosten auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Doch unseren Argumenten zum Trotz wurden die bestehen-den Forderungen schlussendlich erlassen. Die politische Verantwortung hierfür trägt Bundes-sozialminister Hubertus Heil (SPD). Da die Bundesregierung die weitere parlamentarische Aufarbeitung behindert, ist seit Mai 2021 ein Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsge-richt anhängig, für das mein Fraktionskollege René Springer federführend verantwortlich ist. Die Klageschrift finden Sie hier:
https://rene-springer.info/wp-content/uploads/2019/10/Antragsschrift-Springer.pdf

Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Glaser, MdB

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