
(...) Sie haben Recht: Mit der Wohnsitzaufgabe unterliegt nicht mehr das gesamte Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Besteuerung in Deutschland (Welteinkommensprinzip), sondern nur noch inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG. Hier liegt der Unterschied zu den USA: Egal wo ein US-Bürger lebt, inländisches sowie ausländisches Einkommen muss in den USA versteuert werden. (...)