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Achim Köhler
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Frage von Norbert B. •

Wie halten Sie es mit der Erbschaftssteuer?

Sehr geehrter Herr Köhler,

im Moment läuft ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht zur

Erbschaftssteuer [1]. Analog zu vorherigen Verfahren vermute ich, daß das

bestehende Erbschaftssteuergesetz als verfassungswidrig eingestuft

wird, z.B. [3].

Ein paar Hintergründe zu den üblichen Argumenten (Omas Häuschen,

Arbeitsplatzverlust, ... sogar Länderfinanzausgleich) finden Sie in

einem Interview des DLF mit Finanzwende e.V. [2].

Sehen Sie das bestehende Gesetz auch als ungerecht an, und werden Sie

sich für eine gerechte Regelung einsetzen?

Danke & Grüße von

Norbert B.

[1] 1 BvR 804/22 hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_node.html

[2] https://www.deutschlandfunkkultur.de/extreme-vermoegensungleichheit-brauchen-wir-eine-reform-der-erbschaftsteuer-100.html

[3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-116.html

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem Thema, das viele Bürger, Eigenheimbesitzer und mittelständische Unternehmer zu Recht bewegt.

Ihre Vermutung, dass das bestehende Erbschaftsteuergesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erneut auf dem Prüfstand steht und verfassungsrechtlich höchst problematisch ist, teilen wir. Allerdings zieht unsere Fraktion daraus eine gänzlich andere Schlussfolgerung als Verbände wie „Finanzwende“ oder die politischen Befürworter höherer Abgaben: Die einzig gerechte, verfassungskonforme und ökonomisch vernünftige Lösung ist die vollständige und ersatzlose Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Dazu vertreten wir folgende klare Grundsätze:

  • Nein zur ungerechten Doppelbesteuerung:

    Die Erbschaftsteuer ist eine klassische Substanzsteuer. Sie greift auf Werte zu, die bereits zu Lebzeiten aus voll versteuertem Einkommen, mühsam erspartem Vermögen oder jahrelanger harter Arbeit aufgebaut wurden. Dass der Staat beim Tod eines Menschen noch einmal die Hand aufhält, empfinden wir als zutiefst ungerecht und unanständig.
     

  • Schutz des familiären Vermögens und des Mittelstands:

    Ob „Omas Häuschen“ oder der mittelständische Familienbetrieb: Durch immer weiter steigende amtliche Immobilienbewertungen und starre Freibeträge werden ganz normale Familien und Erben vor existenzielle Probleme gestellt. Wenn Erben gezwungen sind, das Elternhaus zu verkaufen oder Betriebe zu zerschlagen und Mitarbeiter zu entlassen, nur um die Steuerlast begleichen zu können, zerstört dies Substanz und Arbeitsplätze im Land.
     

  • Konstruktionsfehler und rechtliche Dauerkrise:

    Dass das Erbschaftsteuerrecht nun schon mehrfach von Karlsruhe gerügt oder gekippt wurde, zeigt das Grundproblem dieser Steuerart: Es ist schlicht unmöglich, alle Vermögensformen – vom Betriebsvermögen über Immobilien bis hin zum Sparbuch – gleichermaßen „gerecht“ und rechtssicher zu bewerten, ohne dabei entweder Arbeitsplätze zu gefährden oder Ungleichbehandlungen zu schaffen. Der Versuch, dies über immer kompliziertere Ausnahmetatbestände und Bürokratiemonster zu regeln, führt zielsicher in neue Verfassungsklagen.

     

  • Bürokratiemonster mit marginalem Nutzen:

    Der bürokratische Aufwand für Bürger, Betriebe und die Finanzverwaltung zur Erhebung und Bewertung steht in keinem gesunden Verhältnis zu den tatsächlichen Einnahmen der Bundesländer.


Aus all diesen Gründen hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits konkrete Gesetzentwürfe zur Aufhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingebracht. Während andere Parteien eine eventuelle Korrektur aus Karlsruhe wieder nur für Umverteilungsdebatten und Steuererhöhungen nutzen wollen, setzen wir uns dafür ein, den Bürgern das zu belassen, was sie und ihre Familien sich über Generationen hinweg rechtmäßig erarbeitet haben.

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