Wie und durch wenn werden Richter in Landkreisen bestellt oder ernannt?
Sehr geehrter Herr Valent,
obwohl sehr viele Fragen ohne Begründung und Hintergrund gestellt werden, hat mich dieses Portal dazu aufgefordert meine Fragen zu begründen.
Begründung der Frage: Ich weiß es nicht und möchte es gerne von Ihnen beantwortet bekommen.
Viele Grüße
Eric J.

Richterinnen und Richter werden in Deutschland nicht von den Landkreisen selbst ernannt. Zuständig dafür sind die Justizministerien der jeweiligen Bundesländer. Sie entscheiden über die Ernennung sogenannter Berufsrichter, also der Richterinnen und Richter, die dauerhaft an Amts-, Land- oder Verwaltungsgerichten tätig sind.
Der Landkreis, in dem das Gericht liegt, spielt bei dieser Entscheidung keine direkte Rolle. Die Auswahl erfolgt über ein Bewerbungsverfahren, bei dem Eignung, Befähigung und fachliche Leistung berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern ist außerdem ein Richterwahlausschuss beteiligt, dem unter anderem Abgeordnete, Richter und Vertreter des Ministeriums angehören.
Bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, zum Beispiel Schöffinnen und Schöffen, ist das Verfahren anders. Hier wirken Gemeinden und Landkreise mit, indem sie Vorschlagslisten aufstellen. Die endgültige Auswahl trifft ein Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Landkreise sind nur an der Auswahl ehrenamtlicher Richter beteiligt. Die Ernennung hauptamtlicher Richter ist Aufgabe der Justizverwaltungen der Länder.