Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Marcus Pretzell | fraktionslos | Dafür gestimmt | ||
Martin Vincentz | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Karl Schultheis | SPD | 1 - Aachen I | Dafür gestimmt | |
Armin Laschet | CDU | 2 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Eva-Maria Voigt-Küppers | SPD | 3 - Aachen III | Dafür gestimmt | |
Werner Pfeil | FDP | 3 - Aachen III | Dagegen gestimmt | |
Stefan Kämmerling | SPD | 4 - Aachen IV | Dafür gestimmt | |
Romina Plonsker | CDU | 5 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Guido van den Berg | SPD | 5 - Rhein-Erft-Kreis I | Nicht beteiligt | |
Frank Rock | CDU | 6 - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Gregor Golland | CDU | 7 - Rhein-Erft-Kreis III | Dagegen gestimmt | |
Ralph Oliver Bombis | FDP | 7 - Rhein-Erft-Kreis III | Dagegen gestimmt | |
Klaus Voussem | CDU | 8 - Euskirchen I | Dagegen gestimmt | |
Stefan Lenzen | FDP | 9 - Heinsberg I | Dagegen gestimmt | |
Bernd Krückel | CDU | 9 - Heinsberg I | Dagegen gestimmt | |
Thomas Schnelle | CDU | 10 - Heinsberg II | Dagegen gestimmt | |
Patricia Peill | CDU | 11 - Düren I | Dagegen gestimmt | |
Ralf Nolten | CDU | 12 - Düren II - Euskirchen II | Dagegen gestimmt | |
Lorenz Deutsch | FDP | 13 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Oliver Kehrl | CDU | 13 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Roger Beckamp | AfD | 14 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Bernd Petelkau | CDU | 14 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Arndt Klocke | DIE GRÜNEN | 15 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Gabriele Hammelrath | SPD | 15 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Iris Dworeck-Danielowski | AfD | 15 - Köln III | Nicht beteiligt |
Um bürokratisch belastende Vorschriften abzubauen, hatten CDU und FDP in einem Gesetzesentwurf unter anderem vorgeschlagen, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern.
Konkrete Änderungen waren, dass:
- an jeweils maximal 8 Sonn- und Feiertagen im Jahr Ladenöffnungen von Gemeinden gestattet werden können. (Daraus resultieren maximal 16 Tage pro Gemeinde im Jahr.)
- an diesen Tagen die Geschäfte ab 13 Uhr fünf Stunden lang geöffnet haben dürfen.
- maximal ein Adventssonntag genehmigt werden darf. Von der Regelung ausgenommen sind der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Oster- und Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage in NRW.
- das Urteil des Bundesverfassungsgericht umgesetzt wird, in dem es heißt, dass bei einer Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zwingend Sachgründe vorhanden sein müssen. (Märkte, Messen, Feste etc.)
- die Öffnungszeiten samstags auf 24 Stunden ausgedehnt werden.
Die Grünen haben daraufhin einen Änderungsantrag gestellt. In dessen Artikel 1 fordert die Fraktion die Streichung der oben genannten Änderungen. Über diesen Artikel 1 wurde namentlich abgestimmt. Die Grünen argumentierten, dass es sich bei den Änderungen um eine Vermehrung des bürokratischen Aufwandes und nicht um eine Verringerung handele.
Die Streichung der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wurde mit 110 zu 81 Stimmen abgelehnt. Grüne, SPD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten stimmten für den Änderungsantrag. CDU, FDP und AfD stimmten dagegen. Somit wurde mit der Annahme des Gesetzesentwurfes der Landesregierung das Ladenöffnungsgesetz geändert.
In der Plenardebatte merkte Frank Sundermann (SPD) an, dass das neue Gesetz keine Rechtssicherheit biete, sondern eher im Gegenteil eine Schwächung der Rechte der Kommunen bedeute. Er prangerte außerdem an, dass der CDU nichts an der Sonntagsruhe liege und sie nicht auf den Vorschlag zum Ladenöffnungsgesetz des dafür einberufenden runden Tisches abgewartet habe.
Ralph Bombis (FDP) bemängelte die aktuelle Regelung, die von der letzten rot-grünen Landesregierung gestaltet wurde und die Betriebe stark beeinträchtige. Auf den Hinweis, dass es mit der neuen Gesetzeslage zu Klagen kommen werde, konterte er, dass dies nur für deutschen Rechtstaat spreche.
Von der AfD-Fraktion beklagte Christian Loose, dass die rechtlichen Unsicherheiten weiterhin bestehen bleiben. Jedoch sei nach der rot-grünen Regierung ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden.
Oliver Kehrl (CDU) verteidigte das Vorhaben bezüglich des Ladenöffnungsgesetzes. Man müsse den Geschäften wenigsten eine kleine Chance bieten, mit dem Onlinehandel konkurrieren zu können.
Dass die Regierungsfraktionen das OVG-Urteil außer Acht lassen und somit den Sonntagsschutz vernachlässigen, kritisierte Horst Becker von den Grünen. Auch unterschieden sich der Onlinehandel und der Handel im Geschäft vor Ort grundsätzlich, weswegen das Argument des Schutzes vom Einzelhandel vor Ort unglaubwürdig sei.