Zu Ihrer ersten Frage möchte ich ausführen, dass der Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung demokratischer Grundwerte immer an erster Stelle stehen.
Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu zusätzlichem Aufwand führen.
Wie Sie richtigerweise darstellen, ist die Förderung des Ehrenamtes ebenso ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion, wie die Bewahrung geschätzter Traditionen und unserer Heimat sowie die Unterstützung des Sportes.
Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.
Ich hoffe, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann
