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Ines Claus
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.

haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Zunächst kann ich Ihre Verärgerung verstehen. Wie Sie richtigerweise darstellen, ist die Förderung des Ehrenamtes ebenso ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion, wie die Bewahrung geschätzter Traditionen und unserer Heimat sowie die Unterstützung des Sportes. Entsprechend haben Sie völlig recht, dass Veranstaltungen wie die Ihrerseits durchgeführte „Herzbachtalwanderung" ebenso wie Ihr Verein als Ganzes, der sich der Pflege des Brauchtums und der Heimat verschrieben hat, unsere volle Unterstützung genießen.

Ich freue mich daher, dass es - so hoffe ich und so wurde mir berichtet - gelungen ist, durch Zuweisung von Lottomitteln der Landesregierung einen Teil der Problematik aufzufangen und dabei insbesondere eine langfristige Lösung für die Toilettenproblematik zu ermöglichen, damit dies in Zukunft keine Hürde mehr darstellt.

Ich will Ihnen dennoch erläutern, warum eine gänzlich und pauschal kostenfreie Nutzung der Wälder aus unserer Sicht nicht möglich ist. Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.

Der Landesbetrieb hat für diese Maßnahmen zweifellos einen Aufwand - und ein solcher muss, wie jede andere Verwaltungsdienstleistung auch, grundsätzlich kostendeckend mit einer Gebühr belegt werden, die sich in der Höhe nach dem entsprechenden Aufwand richtet und dabei den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren. Die Verwaltung darf also nicht differenzieren zwischen Veranstaltungen, die uns „gefallen" und solchen, die uns „weniger gefallen", sondern muss ihre Kostenentscheidungen an konkreten und objektiven Kriterien ausrichten.

Um dennoch insbesondere Wanderungen und Spaziergänge im Rahmen der Brauchtumspflege möglichst wenig zu belasten, haben wir mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (Isb-h) und dem Deutschen Volkssportverband e. V. (DVV) jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen, um pauschal für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abzugelten und keine weiteren Verwaltungskostenerstattungen mehr erheben zu müssen.

Da Ihr Verein offenbar aus dem DVV ausgetreten ist (was Ihnen selbstverständlich freisteht), konnte diese vereinsfreundliche Regelung nun leider nicht zur Anwendung kommen. Dies führte auch dazu, dass Sie nicht die deutlich günstigere „Folgegenehmigung" beantragen konnten, sondern dass eine Erstgenehmigung erforderlich war.

Durch dieses Zusammentreffen unglücklicher Umstände ist nun eine in der Tat unerfreuliche und von uns nicht vorgesehene Situation entstanden, die zur Absage einer tollen Veranstaltung geführt hat. Dies bedaure ich. Ich hoffe aber, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann. Dafür wünsche ich Ihnen schon heute viel Erfolg.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ines Claus

 

 

 

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