Hessen - Fragen & Antworten

Portrait von Andreas Hofmeister
Antwort von Andreas Hofmeister
CDU
• 11.07.2023

Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.

Portrait von Ines Claus
Antwort von Ines Claus
CDU
• 20.07.2023

Ich hoffe, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann

Portrait von Frank Steinraths
Antwort von Frank Steinraths
CDU
• 26.07.2023

Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden. 

Portrait von Claudia Ravensburg
Antwort von Claudia Ravensburg
CDU
• 22.06.2023

Ihre Frage bezieht sich allerdings auf Wandertage, die einen hohen Aufwand für Hessen Forst erfordern.

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