Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Thomas Schäfer | CDU | 12 - Marburg-Biedenkopf I | Dafür gestimmt | |
Jan Schalauske | DIE LINKE | 13 - Marburg-Biedenkopf II | Dagegen gestimmt | |
Handan Özgüven | SPD | 13 - Marburg-Biedenkopf II | Dagegen gestimmt | |
Angela Dorn-Rancke | DIE GRÜNEN | 13 - Marburg-Biedenkopf II | Dafür gestimmt | |
Walter Arnold | CDU | 14 - Fulda I | Dafür gestimmt | |
Jürgen Lenders | FDP | 14 - Fulda I | Enthalten | |
Markus Meysner | CDU | 15 - Fulda II | Dafür gestimmt | |
Sabine Waschke | SPD | 15 - Fulda II | Dagegen gestimmt | |
Stephan Grüger | SPD | 16 - Lahn-Dill I | Dagegen gestimmt | |
Clemens Reif | CDU | 16 - Lahn-Dill I | Dafür gestimmt | |
Mürvet Öztürk | fraktionslos | 17 - Lahn-Dill II | Nicht beteiligt | |
Frank Steinraths | CDU | 17 - Lahn-Dill II | Dafür gestimmt | |
Klaus Peter Möller | CDU | 18 - Gießen I | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Greilich | FDP | 18 - Gießen I | Enthalten | |
Gerhard Merz | SPD | 18 - Gießen I | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Schäfer-Gümbel | SPD | 19 - Gießen II | Dagegen gestimmt | |
Volker Bouffier | CDU | 19 - Gießen II | Nicht beteiligt | |
Kurt Wiegel | CDU | 20 - Vogelsberg | Dafür gestimmt | |
Eva Goldbach | DIE GRÜNEN | 20 - Vogelsberg | Dafür gestimmt | |
Joachim Veyhelmann | CDU | 21 - Limburg-Weilburg I | Dafür gestimmt | |
Tobias Eckert | SPD | 22 - Limburg-Weilburg II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Hofmeister | CDU | 22 - Limburg-Weilburg II | Dafür gestimmt | |
Holger Bellino | CDU | 23 - Hochtaunus I | Dafür gestimmt | |
Hermann Schaus | DIE LINKE | 23 - Hochtaunus I | Dagegen gestimmt | |
Frank Blechschmidt | FDP | 23 - Hochtaunus I | Enthalten |
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes gestellt. In dem CDU-Änderungsantrag wird festgelegt, dass die fünf Abgeordneten des Landtages, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden.
Außerdem wurden in dem Änderungsantrag die Anpassungen der Wahlkreise, die das abgeänderte Landeswahlgesetz mit sich bringt, begründet.
Die geänderten Wahlkreise können Sie hier beim Landeswahlleiter Hessen einsehen.
Begründet wurde der Änderungsantrag damit, dass im Vorhinein kritisiert wurde, dass die Bestimmung der Mitglieder, die in die Wahlkreiskommission entsandt werden, zu intransparent seien. Zur Änderung der Wahlkreise kam es weil die Anzahl der Wahlberechtigten innerhalb der Wahlkreise zu stark schwankten. Dies sei nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Wahlen gleich sein müssen. Aufgrund der stark unterschiedlichen Einwohnerzahl in den vorigen Wahlkreisen haben die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen nicht die gleiche Wertigkeit. Das ist besonders bei der Wahl der Erststimme (Direktkandidat*in) wichtig. Die zulässige Abweichung von plus/minus 25% der Anzahl der wahlberechtigten Personen pro Wahlkreis wurde einige Male überschritten, woraufhin die CDU und die Grünen anstrebten, das Landeswahlgesetz zu ändern.
Der Änderungsantrag der CDU wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen angenommen. SPD und Linke stimmten mit "nein", während die FDP-Fraktion sich geschlossen enthielt.
In der Debatte rund um die Änderung des Landeswahlgesetzes wurde von Günther Rudolph (SPD) kritisiert, dass die Bevölkerungszahlen, auf die sich die Änderungen beziehen, veraltet wären, da sie aus dem Jahr 2015 stammen.
Hermann Schaus der Linken äußerte, dass diese Änderungen viel zu kurzfristig vorgenommen werden würden. Nicht mal ein Jahr vor der Wahl seien die Vorbereitungen schon voll im Gange.
Wolfgang Greilich (FDP) lobte, dass im Änderungsantrag festgeschrieben ist, dass die Fraktionen die Abgeordneten für die Wahlkommission vorschlagen und nicht der Landtagspräsident. Jedoch prangerte auch er die Verfahrenweise in der Gesetzgebung an. CDU und Grüne seien vorrangig am Machterhalt interessiert gewesen und weniger daran, die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze zu erfüllen.