Eine komplette Ausweitung macht unserer Auffassung nach daher erst dann in Gänze Sinn, wenn auch die Einzahlungspflicht auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet wird.
Die Standort- und Objektauswahl ist eine dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung und unterfällt dem Leistungsbestimmungsrecht der FHH
Die genaue vertragliche Ausgestaltung des Vorhabens rund um die Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower liegt beim Senat. Entsprechend sollte diese Frage von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Nein, es ist kein Auftrag, sondern ein geplanter Kauf.
Nach jetzigem Stand wird der Bauauftrag zur Unterbringung des Naturkundemuseums im Elbtower voraussichtlich nicht öffentlich im EU-Amtsblatt ausgeschrieben, weil die Stadt Hamburg kein eigener Bauherr des Projekts ist

