
Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.
Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.


Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.


Das Kiwi-Bad ist durch die Initiative des HTB, mit Unterstützung vieler Ehrenamtlicher, aber vor allem durch das persönliche Engagement von Herrn Pommerening, aufwendig saniert worden. Wir haben das von politischer Seite immer unterstützt, auch durch die Bereitstellung finanzieller Mittel, und werden das in Zukunft auch gerne tun.