Hamburg - Fragen & Antworten

Portrait von Anke Frieling
Antwort von Anke Frieling
CDU
• 25.03.2024

Den Anstellungsvertrag kenne ich nicht - die Vertragsparteien werden diese Regelung vereinbart haben.

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
SPD
• 21.03.2024

Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.

Portrait von Rosa Domm
Antwort von Rosa Domm
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.03.2024

das Privatleben von Geschäftsführer*innen landeseigener Unternehmen kommentieren wird grundsätzlich nicht. Wir bewerten lediglich ihre Arbeit und die macht Frau Korbutt sehr gut. Ich bin sehr froh, dass der hvv so gut geführt wird.

Antwort von Clarissa Herbst
SPD
• 25.03.2024

Grundsätzlich möchte ich keine Bewertung der persönlichen Lebensumstände von Geschäftsführer*innen öffentlicher Unternehmen vornehmen.

Portrait von Eva Botzenhart
Antwort von Eva Botzenhart
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.04.2024

aus meiner Sicht ist es in erster Linie wichtig, dass die Arbeit von hoher Qualität und zufriedenstellend ausgeführt wird

Portrait von Eva Botzenhart
Antwort von Eva Botzenhart
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 09.04.2024

Es ist eine Gemeinschaftsanstrengung und aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir auch die großen Vorteile kommunizieren.

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