Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen in der Regel unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Wer derzeit Versorgerverträge hat, bei denen die Preise oberhalb davon liegen, sollte einen Tarif- oder Anbieterwechsel in Erwägung ziehen.
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Über den Abwehrschirm wurden die steigenden Energiekosten selbst gedämpft. Für einen Teil des Verbrauchs wurden die Preise damit für alle im Land – Haushalte, Unternehmen, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen – pauschal begrenzt. Wenn die Hilfe nicht reichte, standen Fonds für Härtefälle zu Verfügung.
die Berechnungsgrundlage für den verminderten Gasabschlag basiert auf dem im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Ihr Mehrverbrauch sollte also entsprechend bereits mit einbezogen worden sein.
Die Ampel sollte die Stromsteuer auf den unionsrechtlichen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung absenken. So würden neben den Bürgerinnen und Bürgern auch die Wirtschaft bei den hohen Stromkosten entlastet.