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Die Betriebsrenten im öffentlichen Dienst beruhen auf einem Tarifvertrag, die von Ihnen genannte gesetzliche Vorgabe ist insoweit nur eine Mindest-Regelung. Es ist also an den Tarifvertragsparteien, eine höhere Anpassung von Betriebsrenten zu regeln. Ich möchte und kann mich in diese ureigene Aufgabe der Sozialpartner nicht einmischen.
Kann nur auf die sehr gute und erklärende Rede meines Kollegen Dr. Johannes Fechner verweisen:
Eine automatisierte Anpassung hätte unkalkulierbare Folgen für den Bundeshaushalt. Stattdessen wird die Inflation auf verschiedene Art und Weise berücksichtigt, zum Beispiel werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs regelmäßig angepasst. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird eine Inflationsschätzung bedacht.
Wir wollen generell für mehr Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit sorgen, Bürokratie abbauen und die Energiepreise senken.