Bei Mitarbeitern von Abgeordneten gilt nicht die gleiche Sachlage wie für Abgeordnete selbst bzw. Funktionsträger öffentlicher Wahlämter in Politik und Verwaltung. Eine Karenzzeit für Mitarbeiter von Abgeordneten, wenn diese von der Politik in die Wirtschaft wechseln wollen, ist aus meiner Sicht schwierig durchsetzbar, da die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter in der Regel nicht Gegenstand des öffentlichen Interesses sind.
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Frage von Martin B. • 07.11.2022
Antwort von Ina Latendorf Die Linke • 19.01.2023
Frage von Heinz W. • 19.08.2018

Antwort von Petra Guttenberger CSU • 27.09.2018
(...) Leider bezieht sich Ihre Frage nicht auf die bayerische Landespolitik, so dass ich auf eine Beantwortung leider verzichten muss. (...)
Frage von Heinz W. • 19.08.2018

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Frage von Paolo S. • 07.12.2017

Antwort von Swen Schulz SPD • 11.12.2017
(...) Auf der Bundesebene hatte der Bundestag damals eine Sperrfrist für Regierungsmitglieder beschlossen. Falls eine Prüfung problematische Überschneidungen mit dem bisherigen Aufgabengebiet des Ministers oder Staatssekretärs ergibt, kann ihm für den Jobwechsel eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt werden. In Ausnahmefällen kann die Sperrzeit sogar 18 Monate dauern. (...)