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Eine einheitliche Kennzeichnung stellt sicher, dass alle dieselbe Informationsgrundlage haben, unabhängig von Marketingstrategien. Genau darum geht es uns: um Transparenz und Wahlfreiheit im Supermarkt.
Die Europäische Union hat in der neuen Batterieverordnung (EU-Verordnung 2023/1542) festgelegt, dass die EU-Kommission bis spätestens 1. Januar 2025 prüfen muss, ob und wie ein einheitliches Ladegerät für leichte elektrische Fahrzeuge - darunter auch E-Bikes - eingeführt werden kann. Ein konkreter Gesetzesvorschlag liegt derzeit jedoch noch nicht vor.
Ich finde die Debatte bezüglich EU-Labels interessant und sehe einige Vorteile darin. Ein solches Label kann vor allem Vertrauen und Orientierung schaffen.
Gesundheitsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen endlich über die Profitinteressen der Industrie gestellt werden.