Antwort 26.08.2015 von Andreas Dressel SPD
(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. (...)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich werde mich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern. Je nach Art und Umfang kann dies einige Tage in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen