Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik
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Bereits mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurde der G-BA zudem beauftragt, das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen zu regeln, bei denen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse zur Verordnung von Cannabis als Medizin entfällt (in der SAPV gibt es schon entsprechende Ausnahmen).
Ja, wir sind derzeit in Gesprächen zu dem Thema eine Lösung zu finden.

Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.