Antwort 16.09.2024 von Inge Gräßle CDU
Totschlagfallen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten; nur wenige Ausnahmen möglich.
Totschlagfallen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten; nur wenige Ausnahmen möglich.
Im aktuellen Entwurf zur Reformierung des Tierschutzgesetzes werden daher Anpassungen vorgenommen, um diesen Handlungen entschieden entgegenzutreten und z.B. Amputationen zum Zwecke der Anpassung an bestimmte Haltungssysteme wollen wir konsequent verbieten.